WSG Hatzen, Leoben

Wald und Wildschutzzone

Wildschutzgebiet WSG Hatzen, Leoben im Jagdbezirk Leoben Nr. 11, Hegegebiet HEGEGEBIET VI Nr. 11506. Bescheid: 8.0 L 6-02/3. Schutzgut: Rotwild.

Ein wesentlicher Beitrag für ein funktionierendes Zusammenleben von Wild und Tourismus ist die Ausweisung von Wildschutzgebieten. Die Überwinterungsgebiete zahlreicher Tierarten liegen nicht selten in attraktiven Schitourgebieten. Die steigende Zahl an Schibergsteigern führt oft zu einer Beunruhigung von Tieren, welche schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann (Verbiss, Vertreibung, Tod von Wildtieren). Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass es sich bei den Wildschutzgebieten um letzte Rückzugs- und Überwinterungsgebiete unserer frei lebenden Wildtiere handelt. Wildschutzgebiete sind vom Gesetzgeber für Auer- und Birkwild sowie für Rotwild vorgesehen. Viele andere Tierarten profitieren aber ebenfalls davon. Wildschutzgebiete bringen die Grundanforderungen des Wildes nach Ruhe, Äsung und Deckung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Im Umfeld von genehmigten Fütterungen und den dazu gehörigen Aufenthaltsbereichen, sowie im Bereich von Brut- und Nistplätzen des Auer- und Birkwildes kann eine zeitliche und örtliche Sperre verhängt werden. Diese wird nur dann genehmigt wenn es als Folge menschlicher Beunruhigung unerlässlich erscheint. Die durchschnittliche Größe eines Wildschutzgebietes beträgt 50 bis 80 ha.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 15. Oktober bis 30. Juni