Würzberg bei Garbenheim

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Der „Würzberg bei Garbenheim“ erhebt sich als kleiner, felsiger Hügel westlich des Lahnabschnittes zwischen Dorlar und Garbenheim. Der trockene, offene Felsstandort geht in Richtung der Lahn in einen feuchten Gebüsch-Wald aus Weiden und Erlen, in Röhrichte-Gesellschaften und Flussufervegetation über. Hier finden vor allem viele Vogelarten geeignete Nistmöglichkeiten. Das Naturschutzgebiet soll als sich selbst überlassene Ruheinsel erhalten bleiben, in der viele bestandsgefährdete Tiere und Pflanzen einen wertvollen Rückzugsort inmitten der hektischen Umgebung aus Verkehrsnetzen und der durch Kanuten stark frequentierten Lahn finden.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Nach § 3 Nr. 9 der NSG-VO ist das Anlegen/Einsetzen von Wasserfahrzeugen/SUP sowie das Baden und Betreten der Ufer verboten. Die Passage der Lahn ist erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 16. Juli bis zum 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Würzberg bei Garbenheim § 4.