vom 01. März bis 31. Juli
Der als Wutachflühen bezeichnete Teil des Wutachtales zwischen dem Lettergraben im Norden und dem Weilergrabenbach im Süden; Naturraum von besonderer Eigenart und Schönheit mit erdgeschichtlich bedeutsamem Naturaufschluß des Muschelkalks und Lebensraum artenreicher Gesellschaften seltener, zum Teil vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten.
vom 01. März bis 31. Juli
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege ab einer Mindestwegbreite von 2,0m
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege ab einer Mindestwegbreite von 3,0m
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
vom 01. März bis 31. Juli
vom 01. März bis 31. Juli
Ausgewiesene Wege/Plätze