Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Sigmaringen |
Fläche | 46,19ha |
Gründungsjahr | 1978 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | e2f420ea-c8d1-4da1-a5c6-b2577e98a6e4 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei mit der Maßgabe, daß a) die Fischerei nur mittels Netzen und von einem Fischerboot aus zulässig ist, b) während der Vögelbrutzeit zwischen dem 1. März und dem 31. Juli nicht gefischt werden darf, c) weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen, insbesondere Besatzmaßnahmen, der Zustimmung des Regierungspräsidiums bedürfen.
Verordnung Zielfinger Vogelsee
15. Mai 1992