Zielfinger Vogelsee

Naturschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Angeln ist verboten

Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei mit der Maßgabe, daß a) die Fischerei nur mittels Netzen und von einem Fischerboot aus zulässig ist, b) während der Vögelbrutzeit zwischen dem 1. März und dem 31. Juli nicht gefischt werden darf, c) weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen, insbesondere Besatzmaßnahmen, der Zustimmung des Regierungspräsidiums bedürfen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Baden ist verboten