Zollerhalde

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Schneeaktivitäten

dtp_tobogganingsledging_forbidden_regular

Rodeln/Schlitten ist verboten

Erlaubt ist das Ski‑ und Schlittenfahren (ohne Motorkraft) im ortsüblichen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen (z. B. Skirennen)

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

dtp_gliders_forbidden_regular

Segelflieger ist verboten

Erlaubt ist der Betrieb von Modellflugzeugen bis zu 5 kg Gesamtgewicht (ohne Motorkraft) im bisherigen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen z.B. Flugwettbewerbe)

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

Erlaubt am öffentlichen Grillplatz »Große Halde« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 8 Tischen und 20 Bänken und am öffentlichen Grillplatz »Grund« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 5 Tischen und 10 Bänken