Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Erlaubt ist das Ski‑ und Schlittenfahren (ohne Motorkraft) im ortsüblichen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen (z. B. Skirennen)
Erlaubt ist der Betrieb von Modellflugzeugen bis zu 5 kg Gesamtgewicht (ohne Motorkraft) im bisherigen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen z.B. Flugwettbewerbe)
Erlaubt am öffentlichen Grillplatz »Große Halde« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 8 Tischen und 20 Bänken und am öffentlichen Grillplatz »Grund« bestehend aus maximal 1 Feuerstelle, 5 Tischen und 10 Bänken