Zürich-Obersee: Guntliweid bis Bätzimatt (SZ)

Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung

  • location_on Schweiz - Schwyz - March
  • straighten 0,74km²

Das Reservat Nr. 105 "Zürich Obersee: Guntliweid bis Bätzimatt" von nationaler Bedeutung liegt am Südufer des Zürich Obersees, am Fusse des Buechbergs und erstreckt sich von der Bätzimatt südlich von Schmerikon bis zur Guntliweid östlich von Lachen. Das Seeufer ist geprägt von einem Uferwald, einer Halbinsel und Grünland.

Das Reservat ist ganzjährig ein wichtiger Aufenthaltsort für Vogelarten, die auf dem Wasser, am Wasser oder im Uferbereich von Gewässern sowie im Auenwald leben. Es wird von zahlreichen Wasservögeln als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet genutzt. Die Flachwasserzonen im östlichsten Bereich, die Lagune und die Ufer stellen für eine Vielzahl von Enten- und Watvögeln wichtige Nahrungsgebiete dar. Im Reservat ist die Jagd verboten. Schifffahrt und Wassersport sind durch die WZV-Verordnung im Reservat nicht eingeschränkt, im Bereich Bätzimatt jedoch durch die kantonale «Verordnung zum Schutze der Bätzimatt» geregelt. Weiter ist die Bätzimatt als Amphibienlaichgebiet sowie als Flachmooor von nationaler Bedeutung bezeichnet und durch die entsprechenden Bestimmungen geschützt.

Regeln

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Kitesurfing und Standup-Paddeln sowie das Fahren mit Modellbooten sind verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Die Durchführung von Veranstaltungen ist bewilligungspflichtig

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Es gelten Massnahmen, die bewilligungsfähig sind

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt