Kitesurfing und Standup-Paddeln sowie das Fahren mit Modellbooten sind verboten
Das Reservat Nr. 105 "Zürich Obersee: Guntliweid bis Bätzimatt" von nationaler Bedeutung liegt am Südufer des Zürich Obersees, am Fusse des Buechbergs und erstreckt sich von der Bätzimatt südlich von Schmerikon bis zur Guntliweid östlich von Lachen. Das Seeufer ist geprägt von einem Uferwald, einer Halbinsel und Grünland.
Das Reservat ist ganzjährig ein wichtiger Aufenthaltsort für Vogelarten, die auf dem Wasser, am Wasser oder im Uferbereich von Gewässern sowie im Auenwald leben. Es wird von zahlreichen Wasservögeln als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet genutzt. Die Flachwasserzonen im östlichsten Bereich, die Lagune und die Ufer stellen für eine Vielzahl von Enten- und Watvögeln wichtige Nahrungsgebiete dar. Im Reservat ist die Jagd verboten. Schifffahrt und Wassersport sind durch die WZV-Verordnung im Reservat nicht eingeschränkt, im Bereich Bätzimatt jedoch durch die kantonale «Verordnung zum Schutze der Bätzimatt» geregelt. Weiter ist die Bätzimatt als Amphibienlaichgebiet sowie als Flachmooor von nationaler Bedeutung bezeichnet und durch die entsprechenden Bestimmungen geschützt.
Kitesurfing und Standup-Paddeln sowie das Fahren mit Modellbooten sind verboten
Die Durchführung von Veranstaltungen ist bewilligungspflichtig
Es gelten Massnahmen, die bewilligungsfähig sind