Zugspitzblick

Wildschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Wegegebot: 15.12. bis 30.04.

Allgemeine Informationen