Zwerrenberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. März bis 30. Juni

um Schutz des Gebietes und zur Sicherung des Schutzzweckes ist weiter verboten:a. die Schutzzone I ganzjährig und die Schutzzone II in der Zeit vom 1.März bis 30. Juni eines jeden Jahres zu betreten;b. in der Schutzzone II außerhalb der in Nr. 1 genannten Sperrfrist die Wege zu verlassen.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

vom 01. Juli bis 28. Februar

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten

vom 01. Juli bis 28. Februar

Es ist verboten außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer anzumachen.

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Pflanzen sammeln ist verboten

vom 01. Juli bis 28. Februar

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

vom 01. Juli bis 28. Februar