from 01. May until 15. October
Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbänke ist nur an den ausgewiesenen Ein- , Ausstiegs- und Umtragungsstellen sowie Rastplätzen erlaubt
Über Jahrtausende hat sich die Ammer zwischen Saulgrub und Peißenberg in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet.
Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor. Das Befahren der Ammer mit Boten ist eingeschränkt. Dieses ist generell nur im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. Oktober bei ausreichendem Wasserstand und unter Beachtung der Ammerverordnung zulässig.
| Location | Germany - Bavaria - Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau |
| Area | 80.49ha |
| DtP ID | 0600f808-e49d-4a98-82d1-ed1e9141d3ac |
| Name and division |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Website | https://www.weilheim-schongau.de |
| Address |
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Germany |
Fauna
Flussregenpfeifer
Fauna
Flussuferläufer
from 01. May until 15. October
Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbänke ist nur an den ausgewiesenen Ein- , Ausstiegs- und Umtragungsstellen sowie Rastplätzen erlaubt
from 01. May until 15. October between 5:30 p.m. and 9 a.m.
Das Befahren ist nur zwischen 9.00 Uhr und 17.30 Uhr unter der Beachtung der Ammerverordnung erlaubt
from 16. October until 30. April
nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde