Ammer Bootsverordnung

Special Protection Area

Description & Map

Summary

Über Jahrtausende hat sich die Ammer zwischen Saulgrub und Peißenberg in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet.

Description

Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor. Das Befahren der Ammer mit Boten ist eingeschränkt. Dieses ist generell nur im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. Oktober bei ausreichendem Wasserstand und unter Beachtung der Ammerverordnung zulässig.

General information
Responsible Organization

Wildlife

Fauna

Flussregenpfeifer

Fauna

Flussuferläufer

Rules

Entry behavior

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Entering off the beaten path is forbidden

from 01. May until 15. October

Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbänke ist nur an den ausgewiesenen Ein- , Ausstiegs- und Umtragungsstellen sowie Rastplätzen erlaubt

Water activities

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Watercrafts (without motor) is forbidden
  • dtp_totalareaoftheterritory_forbidden_regular

    from 01. May until 15. October between 5:30 p.m. and 9 a.m.

    Das Befahren ist nur zwischen 9.00 Uhr und 17.30 Uhr unter der Beachtung der Ammerverordnung erlaubt

  • dtp_totalareaoftheterritory_forbidden_regular

    from 16. October until 30. April

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Watercrafts motorized is forbidden

nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde

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