Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur nach Genehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur nach Genehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Das Beschädigen, Beseitigen oder der über das zur Pflege erforderliche Maß hinausgehende Rückschnitt von Hecken, Gebüschen, Feld- oder Ufergehölzen, Alleebäumen, Streuobstbeständen oder Einzelbäumen bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Der Abbau oder die Gewinnung von Bodenschätzen oder anderen Bodenbestandteilen sind genehmigungsbedürftig, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.
Designated paths/places
Das Einbringen von festen und flüssigen Abfällen und das Landschaftsschutzgebiet oder seine Bestandteile zerstörende, beschädigende oder erheblich beeinträchtigende Verunreinigungen des Geländes bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.