Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur nach Genehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur nach Genehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Designated paths/places
Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
Der Abbau oder die Gewinnung von Bodenschätzen oder anderen Bodenbestandteilen sind genehmigungsbedürftig, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.
Designated paths/places
Das Einbringen von festen und flüssigen Abfällen und das Landschaftsschutzgebiet oder seine Bestandteile zerstörende, beschädigende oder erheblich beeinträchtigende Verunreinigungen des Geländes bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Das Anzünden und Unterhalten von offenem Feuer in der freien Landschaft ist genehmigungsbedürftig, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.
In der freien Landschaft Hecken, Gebüsche, Einzelbäume, Streuobstbestände oder gewässerbegleitende Gehölze, Hochstauden- und Röhrichtsäume zu verändern, zu beseitigen oder über das zur Pflege erforderliche Maß hinaus zurückzuschneiden oder nicht standortheimische Gehölze anzupflanzen, bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.