- location_on Germany - Baden-Württemberg - Ostalbkreis
- straighten 0.23km²
- groups Regierungspräsidium Stuttgart
Rules
Entry behavior
Horse riding activities
Water activities
Stay activities
General behavior
Designated paths/places
Das Verbot gilt nicht für: die ordnungsmäßige Ausübung der Fischerei a) am Auweiher in Form einer ordnungsmäßigen teichwirtschaftlichen Nutzung bzw. der ordnungsmäßigen Ausübung der Angelfischerei vom Damm und von insgesamt acht Stegen innerhalb des in der Flurkarte gekennzeichneten Bereichs, wobei am Nordufer maximal fünf Angelstege und am Südufer maximal drei Angelstege zulässig sind. Das Angeln vom Boot und die Durchführung von Preis- und Wettfischen ist untersagt. b) in den übrigen Fischteichen in Form von ordnungsmäßiger teichwirtschaftlicher Nutzung mit Kontroll- und Abfischung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang