ausgenommen ist das Betreten jeweils zwischen dem 1. August eines jeden Jahres und Ende Februar des Folgejahres außerhalb der Zone 1 und außerhalb von Feuchtbereichen zum Zweck der Erholung sowie des Sammelns von Pilzen und Wildfrüchten
ausgenommen ist das Betreten jeweils zwischen dem 1. August eines jeden Jahres und Ende Februar des Folgejahres außerhalb der Zone 1 und außerhalb von Feuchtbereichen zum Zweck der Erholung sowie des Sammelns von Pilzen und Wildfrüchten
Officially public dedicated streets/places
Officially public dedicated streets/places
Designated paths/places
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße Oder verboten
Designated paths/places
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art außerhalb der Bundeswasserstraße Oder verboten
from 01. March until 31. July
Sammeln von Pilzen und Wildfrüchten in geringen Mengen für den persönlichen Gebrauch außerhalb der Zone 1 und außerhalb von Feuchtbereichen jeweils zwischen dem 1. August eines jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres zulässig
Designated paths/places
Ausübung der Angelfischerei außerhalb der Zone 1 an der Oder und an Oderaltarmen zulässig