Flußlandschaft Donauwiesen

Nature Reserve

Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.

Rules

Entry behavior

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Entering off the beaten path is forbidden

from 01. March until 30. June

Kiesbänke und deren aquatisches Umfeld sowie schlammige Flussufer dürfen ganzjährig nicht betreten werden.

Water activities

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Watercrafts motorized is forbidden

Im Schutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben. In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).

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Water sport is forbidden

In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).

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Watercrafts (without motor) is forbidden

Im Schutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben. In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen gewässern innerhalb des Naturschutzgebiets ist die Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen. Zum Bootsfahren auf der Donau wird auf die "Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Biberach" verwiesen (https://www.biberach.de/ceasy/resource/?id=1560&download=1).

Stay activities

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Camping (vehicle/trailer) is forbidden

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.

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Camping/Bivouac is forbidden

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Camping is forbidden

Air activities

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Drones/model planes is forbidden

Im Schutzgebiet ist es verboten, Flugmodelle aller Art zu betreiben.

General behavior

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Fishing is forbidden

In dem Schutzgebiet ist es verboten, wild lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Nist-, Brut-, Laich-, Wohn-, Rast-, Nahrungs- oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Photographing/filming is forbidden

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.

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Dogs is forbidden

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Noise (tape recorders, players) is forbidden

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Fire is forbidden

In dem Schutzgebiet ist es verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.

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Disposing of waste is forbidden

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Collecting plants is forbidden

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Röhricht-, Ried- und Sauergrasbestände sowie Feuchte Hochstaudenfluren zu beseitigen oder zu zerstören. ZUdem ist es verboten, die Verlandungsbereiche oberiridischer Gewässer oder deren Ufervegetation zu beseitigen, zu zerstören oder zu beschädigen.

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Mushroom collecting is forbidden

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Cutting or injuring trees is forbidden

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld- und Ufergehölze, Röhricht-, Ried- und Sauergrasbestände sowie Feuchte Hochstaudenfluren zu beseitigen oder zu zerstören.

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Bathing animals is forbidden

In dem Schutzgebiet ist es verboten, Hunde schwimmen zu lassen.