Flusslandschaft Donauwiesen Zwischen Zwiefaltendorf Und Munderkingen

Nature Reserve

Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.

Rules

Entry behavior

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Entering off the beaten path is forbidden

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, die Wege zu verlassen; die Verlandungsbereiche oberirdischer Gewässer oder deren Ufervegetation oder Röh­richtbestände an deren Ufer an an­deren als frei zugänglichen Stellen zu betreten; Kiesbänke und deren aquatisches Umfeld zwischen dem 1. April und dem 31. August zu betreten.

Horse riding activities

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Harnessed vehicles is forbidden

Es ist im Naturschutzgebiet verboten, außerhalb von Straßen und Wegen und auf gekennzeichneten Wanderwegen und Wanderpfaden, Sport- und Lehrpfaden zu reiten oder mit bespannten Fahrzeugen zu fahren.

Water activities

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Watercrafts motorized is forbidden

In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen Gewässern innerhalb des Na­turschutzgebietes ist das Bootfahren verboten. Für die Donau regelt die Rechtsverordnung des Alb-Donau-Kreises die Nutzung mit Booten (https://www.alb-donau-kreis.de/site/LRA-ADK-Internet/get/documents_E-1816869540/lra-adk/LRA_ADK_Internet_Datenquellen/Dienstleistungen%20A-Z/umwelt/Rechtsverordnung%20Gemeingebrauch%20Donau.pdf).In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben.

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Watercrafts (without motor) is forbidden

In allen Neben-, Seiten- und Altarmen, Altwassern, blind endenden Gewässern sowie Tümpeln, Teichen oder sonstigen stehenden oberirdischen Gewässern innerhalb des Na­turschutzgebietes ist das Bootfahren verboten. Für die Donau regelt die Rechtsverordnung des Alb-Donau-Kreises die Nutzung mit Booten (https://www.alb-donau-kreis.de/site/LRA-ADK-Internet/get/documents_E-1816869540/lra-adk/LRA_ADK_Internet_Datenquellen/Dienstleistungen%20A-Z/umwelt/Rechtsverordnung%20Gemeingebrauch%20Donau.pdf).In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Bootsmodelle aller Art zu betreiben.

Mountain activities

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Climbing is forbidden

Stay activities

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Camping (vehicle/trailer) is forbidden

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzu­stellen, Kraftfahrzeuge abzustellen.

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Camping is forbidden

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Camping/Bivouac is forbidden

Air activities

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Air sport (starting and landing) is forbidden

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Drones/model planes is forbidden

General behavior

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Photographing/filming is forbidden

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

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Dogs is forbidden

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen

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Noise (tape recorders, players) is forbidden

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Fire is forbidden

In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.

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Disposing of waste is forbidden

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Collecting plants is forbidden

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zer­stören.

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Mushroom collecting is forbidden

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Cutting or injuring trees is forbidden

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Swimming is forbidden

Erlaubt ist das Baden im Bereich folgender herkömmlicher Badeplätze : auf Gemarkung Zwiefaltendorf am linken Donauufer östlich des Abwasserpump­werks im Bereich der von Feldweg Nr. 1472 aus zugänglichen Kiesbank sowie am rechten Donauufer im Bereich der Donaubrücke; auf Gemarkung Emeringen im Bereich der von Feldweg Nr. 1736 aus zugänglichen, im östlichen Bereich von Flurstück Nr. 1725 gelegenen Kiesbank; auf Gemarkung Obermarchtal im Bereich der Flurstücke Nr. 1003/6 und 4164; auf Gemarkung Rechtenstein im Bereich des Flurstücks Nr. 107/1; auf Gemarkung Untermarchtal östlich der Donaubrücke der B 311 im Bereich von Flurstück Nr. 334; bei Mittenhausen westlich des (nicht im Schutzgebiet liegenden) Weges Flurstück Nr. 4514 auf Gemarkung Obermarchtal.

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Bathing animals is forbidden

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde schwimmen zu lassen.

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Fishing is forbidden

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Laich-, Wohn-, Rast-, Nahrungs- oder Zu­fluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören sowie zum Fang von Tieren geeignete Vorrichtungen zu errichten, zu betreiben oder mit sich zu führen.