Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
Im Naturschutzgebiet ist es verboten die Wege zu verlassen. Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist weiter das Befahren des zugefrorenen Sees durch Fahrzeuge mit eigenem Antrieb verboten.
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen zu befahren.
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen, sowie die Schilf‑, Schlingpflanzen‑ und Anwuchszonen mit Luftmatratzen o.ä. zu befahren.
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, die Wasserfläche mit Booten, Flößen und anderen Wasserfahrzeugen zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Fahrzeuge aufzustellen.
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen; die Fischerei auszuüben. Es ist verboten, wildlebende Tiere zu fangen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut‑ und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen sowie zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.