ausgenommen sind das Betreten von Forstflächen für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember eines Jahres, das Betreten von abgeernteten Wiesen- und Weideflächen für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres sowie das Betreten von Eisflächen zur individuellen sportlichen Betätigung