Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, das Gebiet außerhalb befestigter Wege mit Fahrrädern zu befahren; im Wald gilt dieses Verbot auch für befestigte Wege von weniger als zwei Metern Breite.
Es ist verboten, das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen mit Krankenfahrstühlen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, Kraftfahrzeuge abzustellen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wildlebende Tiere an ihren Nist‑, Brut‑, Wohn‑ oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.