Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
Es ist verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten.
Es ist verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.
In dem Naturschtzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören.
In dem Naturschtzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile, insbesondere Bäume, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze im Ganzen oder Teile davon auszugraben, abzupflücken, abzusägen oder in sonstiger Weise zu beschädigen, zu roden oder zu zerstören.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.