In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Wege zu reiten oder mit Pferdegespannen zu fahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Wege zu reiten oder mit Pferdegespannen zu fahren.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.