Das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
Das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Der Einsatz eines Bootes für Hegemaßnahmen ist zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember zulässig.
Der Einsatz eines Bootes für Hegemaßnahmen ist zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember zulässig.
Für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei mit der Maßgabe, daß a) durch die Ausübung der Fischerei der Schutzzweck gefördert wird, b) die Angelfischerei am Herzogenweiher nur an der Ostseite im Bereich zwischen dem nördlichen und südlichen Weiherauslauf zulässig ist. Auf die im Schutzgebiet lebenden Tierarten ist während der Brut‑ und Aufzuchtzeit besonders Rücksicht zu nehmen. Der Teichrosenbestand darf nicht beeinträchtigt werden, c) zusätzlich Hegemaßnahmen vom Regierungspräsidium im Einvernehmen mit der Forstdirektion zugelassen werden können. Der Einsatz eines Bootes für Hegemaßnahmen ist zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember zulässig, d) das Anfüttern der Fische nicht zulässig ist, e) der Zugang zu den Angelstellen im Ufer‑ und Verlandungsbereich nur auf festgelegten Pfaden erfolgen darf. Im übrigen darf das Schutzgebiet außerhalb der Wege nur betreten werden, soweit Trittschäden nicht zu befürchten sind.