Hüttensee

Nature Reserve

  • location_on Germany - Baden-Württemberg - Bodenseekreis
  • straighten 0.17km²

Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.

Rules

Entry behavior

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Entering off the beaten path is forbidden

Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.

Motorized activities

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Motor vehicle is forbidden

Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.

Water activities

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Watercrafts (without motor) is forbidden

sbesondere ist verboten, den See mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu befahren.

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Water sport is forbidden

Insbesondere ist verboten, Wassersport- und Wasserspielgeräte aller Art zu benutzen; Nichtschwimmer‑ und Kinderschwimmhilfen sind erlaubt.

Stay activities

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Camping/Bivouac is forbidden

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Camping is forbidden

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Camping (vehicle/trailer) is forbidden

General behavior

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Noise (tape recorders, players) is forbidden

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Dogs is forbidden

Insbesondere ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Fire is forbidden

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Disposing of waste is forbidden

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Collecting plants is forbidden

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Mushroom collecting is forbidden

dtp_swimming_forbidden_regular

Swimming is forbidden

Insbesondere ist verboten, von einer anderen als der in der Karte mit B gekennzeichneten Stelle aus zu baden.

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Fishing is forbidden

Gilt nicht, für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei gemäß eines Bewirtschaftungsplanes, der vom Regierungspräsidium zu genehmigen ist, mit folgenden Maßgaben, a) die Schilfzone darf ganzjährig nicht betreten werden; b) ganzjährig darf nur von den genehmigten und in der Schutzgebietskarte eingezeichneten Stegen im Nord‑ und Südteil des Sees geangelt werden; c) der Einsatz eines Fischerbootes ohne eigene Triebkraft ist in der Zeit vom 1. Juli bis zum 28. (29.) Februar zulässig, wobei die Schwimmblattzone nicht befahren werden darf und zum Schilfgürtel hin ein Abstand von 10 m einzuhalten ist. Die Fischerei ist so auszuüben, daß sie das Ziel und den Schutzzweck des Gebietes beachtet und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, insbesondere bei der Hege, fördert. Anzustreben ist ein lebensraumtypischer, artenreicher Fischbestand, der sich weitgehend selbst regulieren kann. Es soll nur der natürliche Ertrag abgeschöpft werden.