Hüttensee

Nature Reserve

Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.

Rules

Entry behavior

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Entering off the beaten path is forbidden

Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.

Motorized activities

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Motor vehicle is forbidden

Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.

Water activities

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Watercrafts (without motor) is forbidden

sbesondere ist verboten, den See mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft zu befahren.

dtp_watersport_forbidden_regular

Water sport is forbidden

Insbesondere ist verboten, Wassersport- und Wasserspielgeräte aller Art zu benutzen; Nichtschwimmer‑ und Kinderschwimmhilfen sind erlaubt.

Stay activities

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Camping/Bivouac is forbidden

dtp_camping_forbidden_regular

Camping is forbidden

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (vehicle/trailer) is forbidden

General behavior

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Noise (tape recorders, players) is forbidden

dtp_dogs_forbidden_regular

Dogs is forbidden

Insbesondere ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

dtp_fire_forbidden_regular

Fire is forbidden

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Disposing of waste is forbidden

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Collecting plants is forbidden

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Mushroom collecting is forbidden

dtp_swimming_forbidden_regular

Swimming is forbidden

Insbesondere ist verboten, von einer anderen als der in der Karte mit B gekennzeichneten Stelle aus zu baden.

dtp_fishing_forbidden_regular

Fishing is forbidden

Gilt nicht, für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei gemäß eines Bewirtschaftungsplanes, der vom Regierungspräsidium zu genehmigen ist, mit folgenden Maßgaben, a) die Schilfzone darf ganzjährig nicht betreten werden; b) ganzjährig darf nur von den genehmigten und in der Schutzgebietskarte eingezeichneten Stegen im Nord‑ und Südteil des Sees geangelt werden; c) der Einsatz eines Fischerbootes ohne eigene Triebkraft ist in der Zeit vom 1. Juli bis zum 28. (29.) Februar zulässig, wobei die Schwimmblattzone nicht befahren werden darf und zum Schilfgürtel hin ein Abstand von 10 m einzuhalten ist. Die Fischerei ist so auszuüben, daß sie das Ziel und den Schutzzweck des Gebietes beachtet und im Rahmen ihrer Möglichkeiten, insbesondere bei der Hege, fördert. Anzustreben ist ein lebensraumtypischer, artenreicher Fischbestand, der sich weitgehend selbst regulieren kann. Es soll nur der natürliche Ertrag abgeschöpft werden.