Designated paths/places
Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
Das Naturschutzgebiet „Krämersgrund/Konventswiesen“ zeichnet sich durch einen Biotopkomplex aus, der aus besonders schützenswerten Lebensraumtypen besteht, welche für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten wichtige Rückzugsräume bieten. Der „Krämersgrund“ und die „Konventwiesen“ liegen im Randbereich des Burgwaldes, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens mit zahlreichen Moor-Standorten. Als Besonderheit kommt im Gebiet der einzige intakte Schwingrasen vor. Dabei handelt es sich um ein schwimmendes Pflanzenkissen auf der Stauwasser-Oberfläche des Moores, das aus seltenen Seggen, Torfmoosen, Wollgras und Schlangenwurz besteht. In dem angrenzenden Birken-Moorwald gedeihen zahlreiche seltene Torfmoose, der weißblütige Siebenstern sowie eine echte botanische Rarität – der Kammfarn mit nur einem weiteren Vorkommen in Hessen. Entlang des kleinen Fließgewässers „Hollerborn“, dessen Seitenarm zu einem ehemaligen Löschteich aufgestaut wurde, stocken Erlen-Eschen- Wälder mit artenreichem Unterwuchs. Hinzu kommen magere Wiesenbereiche und kleinräumig strukturierte Eichen- Hainbuchen-Wälder mit wertvollen Altholzbeständen, die wichtige Lebensräume für Moose, Pilze, Insekten und höhlenbrütende Vögel darstellen. Die Moor- und Gewässerbiotope sind zudem Heimat vielfältiger Insektenlebensgemeinschaften und Nahrungsgebiet bedrohter Vogelarten. Besonders ist das Vorkommen gefährdeter Libellen, die an diese heute seltenen Lebensräume angepasst sind.
| Location | Germany - Hesse - Marburg-Biedenkopf |
| Area | 11.13ha |
| IUCN Category | IV |
| DtP ID | bc57e370-296a-48d0-a39c-e0a1373f0224 |
| Name and division |
Regierungspräsidium Gießen
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| Website | https://rp-giessen.hessen.de/ |
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Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Krämersgrund/Konventswiesen § 3.