Officially public dedicated streets/places
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Officially public dedicated streets/places
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Designated paths/places
Zelten nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig
Designated paths/places
Aufstellen von Wohnwagen nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig
Designated paths/places
Lagern nur auf öffentlich-rechtlich zugelassenen oder gekennzeichneten Plätzen sowie in Hausgärten zulässig