- location_on Germany - Hessen - Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf
- straighten 0.85km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
Das „Obere Verstal“ gehört zum südlichen Teil des Gladenbacher Berglandes und umfasst ein einzigartiges Mosaik besonderer Lebensräume, das für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten von großer Bedeutung ist. Dieses Mosaik setzt sich aus naturnahen Fließgewässern – der Vers und ihrer Seitenbäche – mit typischem Erlensaum und gewässerbegleitenden Wiesenbereichen sowie Hecken, Gebüschen und kleinen Waldbeständen zusammen. Die Grünländer sind auf Grund unterschiedlichen Wassereinflusses frisch bis nass, teils sogar sumpfig. Gemeinsam mit einer kleinräumigen Verteilung von Nährstoffen bieten sich spezifische Standortbedingungen für seltene und schützenswerte Pflanzengesellschaften, wie Seggen-Gesellschaften, Pfeifengras-Wiesen und Hochstaudenfluren. Das Blütenangebot der artenreichen Wiesenbereiche fördert das Vorkommen vieler Insekten, vor allem von Heuschrecken und Schmetterlingen. Die Gehölzstrukturen entlang der Gewässer sowie eingestreute Hecken und Gebüsche dienen vielen Vogelarten als wertvolle Brutplätze. Das „Obere Verstal“ wird aber auch von vielen Nahrungsgästen aufgesucht. Insgesamt konnten im Gebiet 78 Vogelarten nachgewiesen werden.
Gallery
Rules
Entry behavior
Designated paths/places
Snow activities
Designated paths/places
Water activities
Stay activities
Air activities
General behavior
Designated paths/places
Folgende extensive fischereiliche Maßnahmen sind gestattet: Die Ausübung der Angelfischerei an der Vers in der Zeit vom 16. Juli bis 28. Februar und die Ausübung der Angelfischerei an den wasserrechtlich genehmigten Teichen sind gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Oberes Verstal § 4.