- location_on Germany - Hessen - Vogelsbergkreis
- straighten 1.45km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
Das Naturschutzgebiet „Ohmaue/Igelsrain“ liegt in einem Talabschnitt des Vorderen Vogelsberges. Es umfasst ein natürliches Fließgewässer-Auen-Ökosystem, wie es heute nur noch selten zu finden ist. Der naturnahe, mäandrierende Bachlauf der Ohm wird von einem typischen Schwarzerlen-Saum durch das Tal begleitet. Angrenzend gedeihen zeitweise vom Bach überstaute sowie stark vom Grundwasser beeinflusste, artenreiche Feuchtwiesen und Seggen-Ried-Gesellschaften, welche sich mit trockenem Grünland abwechseln. In den westlichen Randbereichen des Bachtals gedeiht darüber hinaus ein besonderer Hangwald, in welchem sich durch den Austritt mehrerer Quellen ein Hainmieren-Erlen- und Erlen-Eschen-Feuchtwald ausbilden konnte. Hier kommt es im Frühling außerdem zur beeindruckenden und einzigartigen Massenblüte des seltenen Märzenbechers. Die „Ohmaue/Igelsrain“ bietet auch vielen Tieren einen abwechslungsreichen Lebensraum. Von besonderer Bedeutung ist das Gebiet als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche, vor allem an Feuchtgebiete gebundene Vogelarten, wie beispielsweise die Bekassine. Aber auch die Insektenlebensgemeinschaften sind in der „Ohmaue/Igelsrain“ vielfältig.
Gallery
Rules
Entry behavior
Designated paths/places
Snow activities
Designated paths/places
Horse riding activities
Water activities
Stay activities
Air activities
General behavior
Designated paths/places
Die Ausübung der Angelfischerei am nördlichen bzw. östlichen Ohmufer in der Zeit vom 16. Juni bis 15. März durch maximal drei Angler in der Gemarkung Niedergemünden und maximal vier Angler in der Gemarkung Homberg (Ohm), ohne Einsetzen von Fischen, auf der Grundlage jährlicher Erlaubnisscheine, welche im Rahmen des Pachtvertrages auszugeben sind, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Ohmaue/Igelsrain § 4.