Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z.B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigen lassen und Landen von Flugmodellen.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z.B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigen lassen und Landen von Flugmodellen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, 1. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.