from 15. March until 15. July
- straighten 5.18km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Nature reserves constitute one of the most important conservation categories in Germany and Austria. The exact definitions vary, but together they combine the conservation of natural landscape, the protection of endangered species and the preservation for scientific interests.
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Förderung eines faunistisch reichhaltigen und landschaftsprägenden Niedermoores mit der ihm angepaßten extensiven Wiesennutzung, sowie floristisch und faunistisch hochwertiger Hochmoorreliktstandorte als Teil eines zukünftigen Naturschutzgebietskomplexes Federseebecken. Deren regionale, überregionale und internationale Funktion als Brut‑ und Rastplatz für zahlreiche Zugvogelarten sowie als Lebensraum für seltene und höchst gefährdete Wiesenbrüter gilt es zu bewahren.
Rules
Entry behavior
Stay activities
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern oder Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswanderungen, Sportveranstaltungen) durchzuführen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern oder Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswanderungen, Sportveranstaltungen) durchzuführen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern oder Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswanderungen, Sportveranstaltungen) durchzuführen
Air activities
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten Luftfahrzeuge und Flugmodelle aller Art oder Schiffsmodelle zu betreiben.
Es ist verboten: Luftfahrzeuge und Flugmodelle aller Art oder Schiffsmodelle zu betreiben
General behavior
Es ist verboten: Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände abzulegen, zu lagern oder zu behandeln