Allgemeiner Schutzzweck des LSG ist - die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes der Lebensstätten und Lebensräume (einschließlich Ruhezonen) der für die Marschen an der Unterweser typischen, wild lebenden, insbesondere bestandsgefährdeten Pflanzen- und Tierarten; - die Erhaltung der landwirtschaftlich geprägten, unverbauten Marschlandschaft wegen ihrer Eigenart, Schönheit und besonderen kulturhistorischen Bedeutung sowie - die Erhaltung der besonderen Bedeutung des Gebietes für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft.
Officially public dedicated streets/places