from 01. December until 15. April
Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Mösl gilt zwischen 01.12. und 15.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.
from 01. December until 15. April