Wildfütterung Mösl

Hunting Law Entry Prohibition

Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Mösl gilt zwischen 01.12. und 15.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.

Wildlife

Rothirsch

Fauna

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Rules

Entry behavior

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Entering the area is forbidden

from 01. December until 15. April