from 01. March until 30. June
um Schutz des Gebietes und zur Sicherung des Schutzzweckes ist weiter verboten:a. die Schutzzone I ganzjährig und die Schutzzone II in der Zeit vom 1.März bis 30. Juni eines jeden Jahres zu betreten;b. in der Schutzzone II außerhalb der in Nr. 1 genannten Sperrfrist die Wege zu verlassen.