Froschhauser See Nature Reserve

Entering the area - Es ist verboten, das Gelände außerhalb der öffentlichen Straßen, privaten Wege oder der von der unteren Naturschutzbehörde markierten Pfade zu betreten.

Es ist verboten außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art (hierzu zählen auch Fahrräder) zu fahren oder diese dort abzustellen.

Es ist verboten außerhalb der ausgewiesenen Reitwege zu reiten. Designated paths/places
Total area of the territory - Ausgenommen von dem Verbot ist nach §5 (1) Nr. 6b der NSG-Verordnung das Baden außerhalb der Schilfzonen und Schwimmblattgesellschaften (die freien Zugänge zum Froschhauser See sind in der Schutzgebietskarte M 1 : 5000 besonders gekennzeichnet).
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory - Ausgenommen von dem Verbot ist nach §5 (1) Nr. 6a der NSG-Verordnung das Lagern auf der in der Schutzgebietskarte M1 : 5000 besonders gekennzeichneten Teilfläche des Flurstücks Nr. 444.
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory