Scharmützelseegebiet Landscape Protection Area

Designated paths/places
Designated paths/places - Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft gemäß § 22 Abs. 4 BbgNatSchAG außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden.
Designated paths/places - Aufstellen von Wohnwagen außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter Plätze sowie von Hausgärten verboten
Designated paths/places - Betreiben von offenen Feuerstellen außerhalb von öffentlich-rechtlich zugelassenen und gekennzeichneten Plätzen sowie Hausgärten, Kleingärten und Ferien- und Wochenendhausgrundstücken verboten