Herzogenweiher Nature Reserve

Entering off the beaten path - Das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Total area of the territory - Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren.
Total area of the territory - Der Einsatz eines Bootes für Hegemaßnahmen ist zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember zulässig.
Total area of the territory - Der Einsatz eines Bootes für Hegemaßnahmen ist zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember zulässig.
Total area of the territory
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Total area of the territory - Für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei mit der Maßgabe, daß a) durch die Ausübung der Fischerei der Schutzzweck gefördert wird, b) die Angelfischerei am Herzogenweiher nur an der Ostseite im Bereich zwischen dem nördlichen und südlichen Weiherauslauf zulässig ist. Auf die im Schutzgebiet lebenden Tierarten ist während der Brut‑ und Aufzuchtzeit besonders Rücksicht zu nehmen. Der Teichrosenbestand darf nicht beeinträchtigt werden, c) zusätzlich Hegemaßnahmen vom Regierungspräsidium im Einvernehmen mit der Forstdirektion zugelassen werden können. Der Einsatz eines Bootes für Hegemaßnahmen ist zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember zulässig, d) das Anfüttern der Fische nicht zulässig ist, e) der Zugang zu den Angelstellen im Ufer‑ und Verlandungsbereich nur auf festgelegten Pfaden erfolgen darf. Im übrigen darf das Schutzgebiet außerhalb der Wege nur betreten werden, soweit Trittschäden nicht zu befürchten sind.
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