Moore und Weiher um Brunnen Nature Reserve

Entering off the beaten path
Total area of the territory - Es ist verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren sowie Kraftfahrzeuge außerhalb der Wege abzustellen.
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Total area of the territory - Hunde frei laufen zu lassen ist verboten.
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Total area of the territory - ausgenommen von den Badestellen am Brunnenweiher und vom Weiherdamm des Holzmühleweihers aus; die Ruhezonen während der Vogelbrutzeit vom 15. März bis 31.Juli (§ 5 Nr. 4.3) sind zu beachten. Es ist verboten, den Zugang zu den Weihern außerhalb der Dammufer sowie der Badestelle am Brunnenweiher zu nehmen.
Total area of the territory - Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören ist verboten, ebenso Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten . wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
Total area of the territory
Officially public dedicated streets/places
Horse riding - Ausgenommen sind die Gemeindeverbindungsstraße Brunnen ‑ Eintürnenberg und befestigte Wege mit über 3 m Breite.
Designated paths/places
Cycling - Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten, das Gebiet außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu befahren. Fire - Am Badeplatz am Brunnenweiher darf eine Feuerstelle betrieben werden, sofern ein ausreichender Abstand zum Wald eingehalten wird.