Öschenbachtal Nature Reserve

Entering off the beaten path - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten während der Aufwuchszeit (15. März bis nach der zweiten Mahd) die Wege zu verlasen; Waldflächen sind hiervon ausgenommen.
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten im Naturschutzgebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald zusätzlich auf Wegen unter 2 m Breite, Rad zu fahren.
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten das Naturschutzgebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen motorisierte Fahrten zu rechtmäßig bestehenden Einrichtungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 4, insbesondere zu den Parkplätzen »Filsenberg« und »Kiesgrube«, zum Zeltplatz »Hohe Äcker«, zum CVJM-Platz und zur Schutzhütte »Hirschhäusle«; ausgenommen sind ferner Krankenfahrstühle auf Straßen und befestigten sowie unbefestigten Wegen.
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Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten außerhalb der in der Schutzgebietskarte gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten Hunde unangeleint oder nicht »bei Fuß« laufen zu lassen.
Total area of the territory - Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt außerhalb der Vogelbrutperiode (mindestens vom 1. März bis 30. September) ist zulässig.
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Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
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