Echazaue Nature Reserve

Entering off the beaten path - Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, das Schutzgebiet außerhalb von Wegen zu betreten oder mit Fahrrädern zu befahren.
Total area of the territory - Im Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb gekennzeichneter Wege zu reiten.
Total area of the territory - In dem Naturschutzgebiet ist verboten, das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren oder Kraftfahrzeuge abzustellen.
Total area of the territory
Total area of the territory
Total area of the territory - In dem Naturschutzgebiet ist verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder  Verkaufsstände aufzustellen oder Kraftfahrzeuge abzustellen.
Total area of the territory - In dem Naturschutzgebiet ist verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten sowie das das Aufsteigen lassen und Landen von Freiballonen oder Flugmodellen.
Total area of the territory - In dem Naturschutzgebiet ist verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten sowie das das Aufsteigen lassen und Landen von Freiballonen oder Flugmodellen.
Total area of the territory - In dem Naturschutzgebiet ist verboten, Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Total area of the territory - In dem Naturschutzgebiet ist verboten, außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder  zu zerstören; Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren;  Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Total area of the territory
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Tiere einzubringen, wild lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu  beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven,  Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten  dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören; wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch  Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören;
Total area of the territory - Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören, wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Total area of the territory - In dem Naturschutzgebiet ist verboten, ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen.