Daten- und Regellogik

Erfahren Sie, wie Regeldaten in der Digitize Platform strukturiert, validiert und konsistent gehalten werden.

Ziel des Vereins Digitize the Planet e.V. (DtP) ist es, Regelungen zur Freizeitnutzung in Schutzgebieten in maschinenlesbarer Form bereitzustellen. Hierfür wurde ein Datenstandard entwickelt, der es ermöglicht, die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Freizeitaktivitäten in Schutzgebieten strukturiert abzubilden. Um die Integrität des Datensatzes sicherzustellen und Redundanzen sowie widersprüchliche Informationen zu vermeiden, wurde eine Regellogik konzipiert, die diese Anforderungen erfüllt.

Das bedeutet nicht immer eine exakte 1:1-Abbildung eines Rechtsdokuments. Damit die Daten für digitale Plattformen nutzbar und für Menschen gut verständlich bleiben, werden Regeln so vereinfacht, dass die notwendige rechtliche Aussage erhalten bleibt. Wenn zum Beispiel ein generelles Betretungsverbot besteht, wird dieses als einzige Regel gespeichert, auch wenn das Rechtsdokument zusätzliche Detailregeln enthält. Dieses Prinzip wird in den spezifischen Validierungsabschnitten weiter unten detailliert beschrieben.

Regelaufbau

Um unsere Daten möglichst präzise und gleichzeitig flexibel zu gestalten, besteht eine Regel grundsätzlich aus drei Komponenten:

  • Aktivität
  • räumlicher Bezug
  • Zulässigkeit (verboten, erlaubt oder bei freiwilligen Kategorien abgeraten/empfohlen)

Regeln beziehen sich derzeit immer auf die vollständige Ausdehnung des definierten räumlichen Bezugs. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Regel wie „Radfahren ist auf Pfaden verboten“ grundsätzlich für alle Pfade innerhalb des jeweiligen Schutzgebiets gilt. Eine gezielte Einschränkung auf einzelne oder spezifische Pfade ist aktuell nicht möglich.

Grundprinzipien

Verbote vs. Einschränkungen

In den Bestimmungen unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Verboten und Einschränkungen. Diese Unterscheidung wird in unseren Daten über die Zulässigkeit abgebildet. Dabei sind für dieselbe Aktivität grundsätzlich nur entweder Verbote oder Einschränkungen zulässig. Eine gesetzte Einschränkung wirkt dabei als ein implizites Verbot für alle nicht ausdrücklich erlaubten Fälle.

Haupt- und Unteraktivitäten

Regeln für eine Hauptaktivität und ihre Unteraktivitäten dürfen nicht in konfliktträchtigen Varianten kombiniert werden.

Logik saisonaler Überschneidungen

Inhaltlich widersprüchliche Regeln mit überlappenden Zeiträumen können grundsätzlich nicht angelegt werden. Saisonale Regeln können aber koexistieren, wenn sich ihre Zeiträume nicht überschneiden. Ausnahme: Ein saisonales generelles Betretungsverbot kann mit ganzjährig verbotenen Einzelaktivitäten kombiniert werden.

Laufende Qualitätssicherung und Datenprüfung

Unser Anspruch ist es, die fachliche Korrektheit, Präzision und langfristige Verlässlichkeit unserer Daten sicherzustellen. Gleichzeitig muss die Nachvollziehbarkeit aller Inhalte gewährleistet sein. Aus diesem Grund führen wir regelmäßig automatisierte sowie ergänzend manuelle, stichprobenhafte Qualitätskontrollen durch. Diese umfassen unter anderem technische Integritätsprüfungen, Konsistenzanalysen, die Erkennung von Regelkonflikten, die Überprüfung referenzierter Ressourcen sowie die Identifikation veralteter oder fehlender Inhalte.

Bitte wundern Sie sich daher nicht, wenn wir Sie gelegentlich mit Hinweisen auf Inkonsistenzen oder mögliche Fehler in den Daten kontaktieren. Uns ist bewusst, dass dies mitunter zusätzlichen Aufwand bedeuten kann. Wir verstehen diese Rückmeldungen jedoch als Service und als gemeinsamen Beitrag dazu, die Datenqualität dauerhaft auf einem hohen Niveau zu halten und sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind.

Detaillierte Regellogik

RL-001 Keine weiteren Regeln bei generellem Betretungsverbot

Wenn für ein Gebiet ein generelles Betretungsverbot gilt, sind keine zusätzlichen Regeln zulässig. Alle weiteren Aktivitäten sind durch das generelle Betretungsverbot implizit ausgeschlossen. Die Anzeige weiterer Regeln schafft keinen zusätzlichen Informationswert und kann sogar zu Verwirrung führen.

RL-002 Keine Einschränkungen, wenn eine Aktivität bereits grundsätzlich verboten ist

Ist eine Aktivität grundsätzlich verboten, kann dafür keine Einschränkung mehr definiert werden. Einschränkungen setzen eine grundsätzliche Erlaubnis voraus und konkretisieren sie räumlich. Eine gleichzeitige Kombination von Verbot und Einschränkung für dieselbe Aktivität stellt somit immer einen logischen Widerspruch dar.

RL-003 Keine gleichzeitigen Erlaubnis- und Verbotsregeln für dieselbe Aktivität

Für eine Aktivität dürfen nicht gleichzeitig Zulässigkeitszustände angelegt werden, die sich gegenseitig ausschließen oder inhaltlich redundant sind.

RL-004 Keine gemischten Regeln zwischen Haupt- und Unteraktivitäten

Die Regelung auf Hauptaktivitäts-Ebene gilt automatisch für alle enthaltenen Unteraktivitäten. Redundante Detailregeln könnten zu Konflikten oder Inkonsistenzen führen.

RL-005 Keine Mischung aus allgemeinen und spezifischen Regeln für ausgewiesene Wege

Allgemeine Einschränkungen für ausgewiesene Wege und inhaltlich gleichwertige spezifische Einschränkungen für ausgewiesene Wege dürfen nicht nebeneinander bestehen.

RL-006 Keine Mischung aus Geltungsbereichen für ausgewiesene Wege und engeren Weg-Untertypen

Der Geltungsbereich „ausgewiesene Wege/Orte“ und eine zusätzliche Einschränkung auf Weg-Untertypen dürfen im selben Aktivitätskontext nicht gleichzeitig verwendet werden.

RL-007 Keine widersprüchlichen Hunderegeln

Die Regel „Hunde an der Leine“ stellt einen Sonderfall dar, da sie eine spezifische Form der Einschränkung innerhalb der allgemeinen Aktivität „Hunde“ abbildet. Widersprüchliche Kombinationen werden verhindert, um inhaltliche Widersprüche zwischen der allgemeinen Hunderegel und der speziellen Leinenpflicht zu vermeiden.

RL-008 Keine Duplikate

Regeln mit identischer Kombination aus Aktivität, räumlichem Bezug und Zulässigkeit dürfen grundsätzlich nicht mehrfach erfasst werden. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die betreffenden Regeln durch unterschiedliche zeitliche Gültigkeitszeiträume unterscheiden.

RL-009 Keine Einschränkungen für das gesamte Gebiet

Einschränkungen definieren stets, dass eine bestimmte Aktivität nur auf bestimmten Teilflächen des Gebiets zulässig ist. Daher ist es ausgeschlossen, eine Einschränkung für das gesamte Gebiet zu definieren. Eine solche Regel impliziert, dass die Aktivität auf dem gesamten Gebiet erlaubt ist, was wiederum dem rechtlichen Standard entspricht und somit keiner expliziten Erfassung bedarf.

RL-010 Keine freiwilligen Regeln für offizielle Schutzgebiete

Freiwillige Regeln sind nur für freiwillige Schutzgebiete zulässig, nicht jedoch für gesetzlich geregelte Schutzgebiete. Hiermit wird insbesondere sichergestellt, dass nicht subjektiv „gewünschte“, sondern ausschließlich rechtlich zutreffende Regeln erfasst werden.

RL-011 Keine wegbezogenen Regeln für nicht wegegebundene Aktivitäten

Regeln mit räumlichem Bezug auf Wege dürfen nur für Aktivitäten erstellt werden, die tatsächlich auf Wegen stattfinden. Für Aktivitäten wie z. B. Schwimmen oder Zelten, die flächengebunden sind, ist ein Bezug auf Wege sachlich unzutreffend und entsprechend in der Eingabe untersagt.

RL-012 Keine Mindestbreitenangaben bei unpassendem Regelkontext

Mindestbreiten dürfen nur bei Regeln angegeben werden, bei denen sie inhaltlich sinnvoll und fachlich korrekt sind, also als Einschränkung auf Wegen. Bei flächenbezogenen Regelungen oder Verboten ist eine Breitenangabe nicht zulässig, da sie dort keine konkrete Bedeutung hat. minimum_path_width muss zwischen 0,5 und 5,0 liegen.

RL-013 Keine unvollständigen Datensätze

Jede Regel muss alle erforderlichen Komponenten – Aktivität, räumlicher Bezug und Zulässigkeit – vollständig enthalten. Dies gilt auch für optionale Attribute, sofern sie verwendet werden: Wird beispielsweise eine zeitliche Einschränkung angegeben, müssen sowohl ein Startdatum als auch ein Enddatum definiert sein.

Verifikation und Veröffentlichung

VP-001 Manuelle Verifikation beim Speichern für weitreichende Regeln in großen Schutzgebieten

Für große Schutzgebiete (> 5 km²) werden neue oder geänderte weitreichende Verbote nicht automatisch veröffentlicht. Sobald eine solche Regel erstellt wird, prüft und aktiviert das Digitize-Team sie manuell. Falls nötig, kontaktieren wir Sie zur Klärung.

VP-002 Keine öffentliche Sichtbarkeit ohne Verordnung

Regeln werden nur veröffentlicht, wenn für das Schutzgebiet eine Verordnung vorliegt. Wenn keine Verordnung hinterlegt ist, bleiben die Regeln sowohl auf der Website als auch in der API verborgen. So wird sichergestellt, dass alle veröffentlichten Regeln nachvollziehbar und transparent bleiben.