Daten- und Regellogik

Erfahren Sie, wie Regeldaten in der Digitize Platform strukturiert, validiert und konsistent gehalten werden.

Der Verein Digitize the Planet e.V. (DtP) verfolgt das Ziel, Regelungen zur Freizeitnutzung in Schutzgebieten in einer maschinenlesbaren Form bereitzustellen. Dafür wurde ein Datenstandard entwickelt, der rechtliche Bestimmungen strukturiert abbildet und gleichzeitig für digitale Anwendungen nutzbar macht. Die Daten werden georeferenziert erfasst und können so in modernen Anwendungen wie Planungstools oder Navigationsdiensten integriert werden. Um dabei Konsistenz, Eindeutigkeit und Datenintegrität sicherzustellen, wurde eine klare Regellogik definiert. Dabei handelt es sich nicht immer um eine vollständige 1:1-Abbildung von Rechtsdokumenten. Stattdessen werden Regelungen so vereinfacht und strukturiert, dass sie für digitale Systeme und Nutzer verständlich und praktikabel sind. In bestimmten Fällen bedeutet das auch, dass nicht alle Detailregelungen übernommen werden.

Beispiel: Besteht ein generelles Betretungsverbot, wird ausschließlich dieses erfasst – zusätzliche Detailregeln entfallen.

Regelaufbau

Eine Regel besteht aus drei zentralen Komponenten:

1. Aktivität

Die Aktivität wird aus einer standardisierten Kategorieliste ausgewählt, die auf rechtlichen Vorgaben und gängigen Freizeitangeboten basiert.

Beispiel: „Wasseraktivitäten“ als Oberkategorie für Surfen, Bootfahren oder Tauchen.

2. Räumlicher Bezug

Regeln gelten grundsätzlich für eine georeferenzierte Fläche (z. B. ein Schutzgebiet), können aber inhaltlich auf bestimmte Bereiche eingeschränkt sein.

Beispiel: Radfahren ist im Schutzgebiet nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

3. Zulässigkeit

Die Zulässigkeit beschreibt, ob eine Aktivität:

  • verboten
  • erlaubt
  • (bei freiwilligen Kategorien) empfohlen oder nicht empfohlen ist

Grundsätzlich wird mit einer Verbotslogik gearbeitet. Einschränkungen werden als „nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt“ interpretiert.

Hinweis: Regeln gelten aktuell immer für die gesamte Ausdehnung des jeweiligen räumlichen Bezugs. Eine Einschränkung auf einzelne, konkrete Elemente (z. B. spezifische Wege) ist derzeit nicht möglich.

Grundprinzipien

Verbote

Eine Aktivität ist grundsätzlich untersagt – ggf. mit Bezug auf bestimmte Raumkategorien.

Beispiel: Betreten abseits der Wege ist verboten.

Im Gegensatz dazu definieren Einschränkungen die Fälle, in denen eine Aktivität nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Einschränkungen (Erlaubnis mit Bedingungen)

Eine Aktivität ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese können zeitlich, räumlich oder situationsabhängig sein.

Beispiel: Radfahren ist nur erlaubt:

  • auf unbefestigten landwirtschaftlichen Wegen
  • breiter als 2 m
  • vom 01.05. bis 31.08.
  • bei trockenem Wetter

Wichtig: Für eine Aktivität dürfen nicht gleichzeitig Verbote und Einschränkungen definiert werden. Eine Einschränkung wirkt automatisch als Verbot für alle nicht erlaubten Fälle.

Haupt- und Unteraktivitäten

Regeln für eine Hauptaktivität und ihre Unteraktivitäten dürfen nicht in konfliktträchtigen Varianten kombiniert werden.

Logik saisonaler Überschneidungen

Widersprüchliche Regeln mit sich überschneidenden Zeiträumen sind nicht zulässig.

Erlaubt sind jedoch aufeinanderfolgende saisonale Regelungen, z. B.:

  • 01.05.-31.08.: Radfahren erlaubt
  • 01.09.-31.10.: Radfahren nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt
  • 01.11.-30.04.: Radfahren verboten

Das System unterstützt dies automatisch: Beim Anlegen neuer Regeln werden verbleibende Zeiträume automatisch angepasst.

Ausnahme: Ein saisonales Betretungsverbot kann mit ganzjährig verbotenen Einzelaktivitäten kombiniert werden.

Laufende Qualitätssicherung und Datenprüfung

Unser Anspruch ist es, die fachliche Korrektheit, Präzision und langfristige Verlässlichkeit unserer Daten sicherzustellen. Gleichzeitig muss die Nachvollziehbarkeit aller Inhalte gewährleistet sein. Aus diesem Grund führen wir regelmäßig automatisierte sowie ergänzend manuelle, stichprobenhafte Qualitätskontrollen durch. Diese umfassen unter anderem technische Integritätsprüfungen, Konsistenzanalysen, die Erkennung von Regelkonflikten, die Überprüfung referenzierter Ressourcen sowie die Identifikation veralteter oder fehlender Inhalte.

Bitte wundern Sie sich daher nicht, wenn wir Sie gelegentlich mit Hinweisen auf Inkonsistenzen oder mögliche Fehler in den Daten kontaktieren. Uns ist bewusst, dass dies mitunter zusätzlichen Aufwand bedeuten kann. Wir verstehen diese Rückmeldungen jedoch als Service und als gemeinsamen Beitrag dazu, die Datenqualität dauerhaft auf einem hohen Niveau zu halten und sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind.

Detaillierte Regellogik

RL-001 Keine weiteren Regeln bei generellem Betretungsverbot

Wenn für ein Gebiet ein generelles Betretungsverbot gilt, dürfen keine zusätzlichen Regeln definiert werden. Alle Aktivitäten sind dadurch bereits implizit ausgeschlossen. Zusätzliche Regeln würden keinen Mehrwert bieten und könnten zu Missverständnissen führen.

RL-002 Keine Einschränkungen, wenn eine Aktivität bereits grundsätzlich verboten ist

Ist eine Aktivität grundsätzlich verboten, dürfen dafür keine zusätzlichen Einschränkungen definiert werden. Eine Einschränkung stellt eine bedingte Erlaubnis dar. Ein gleichzeitiges Verbot führt zu einem logischen Widerspruch.

Für dieselbe Aktivität kann entweder ein Verbot oder eine Einschränkung (Erlaubnis unter Bedingungen) gelten. Eine Kombination beider Varianten für dieselbe Aktivität ist nicht zulässig.

RL-003 Keine gleichzeitigen Erlaubnis- und Verbotsregeln für dieselbe Aktivität

Für eine Aktivität dürfen nicht gleichzeitig Zulässigkeitszustände angelegt werden, die sich gegenseitig ausschließen oder inhaltlich redundant sind.

RL-004 Keine gemischten Regeln zwischen Haupt- und Unteraktivitäten

Die Regelung auf Hauptaktivitäts-Ebene gilt automatisch für alle enthaltenen Unteraktivitäten. Redundante Detailregeln könnten zu Konflikten oder Inkonsistenzen führen.

RL-005 Keine Mischung aus allgemeinen und spezifischen Regeln für ausgewiesene Wege

Allgemeine Einschränkungen für ausgewiesene Wege und inhaltlich gleichwertige spezifische Einschränkungen für ausgewiesene Wege dürfen nicht nebeneinander bestehen.

RL-006 Keine Mischung aus Geltungsbereichen für ausgewiesene Wege und engeren Weg-Untertypen

Der Geltungsbereich „ausgewiesene Wege/Orte“ und eine zusätzliche Einschränkung auf Weg-Untertypen dürfen im selben Aktivitätskontext nicht gleichzeitig verwendet werden.

RL-007 Keine widersprüchlichen Hunderegeln

Die Regel „Hunde an der Leine“ stellt einen Sonderfall dar, da sie eine spezifische Form der Einschränkung innerhalb der allgemeinen Aktivität „Hunde“ abbildet. Widersprüchliche Kombinationen werden verhindert, um inhaltliche Widersprüche zwischen der allgemeinen Hunderegel und der speziellen Leinenpflicht zu vermeiden. Daher ist es nicht möglich, Hunde zu verbieten und gleichzeitig eine Leinenpflicht zu erstellen.

RL-008 Keine Duplikate

Regeln mit identischer Kombination aus Aktivität, räumlichem Bezug und Zulässigkeit dürfen grundsätzlich nicht mehrfach erfasst werden. Eine Ausnahme gilt, wenn sich die betreffenden Regeln durch unterschiedliche zeitliche Gültigkeitszeiträume unterscheiden.

RL-009 Keine Einschränkungen für das gesamte Gebiet

Einschränkungen definieren stets, dass eine bestimmte Aktivität nur auf bestimmten Teilflächen eines Schutzgebiets zulässig ist. Daher ist es ausgeschlossen, eine Einschränkung oder eine Erlaubnisregel ohne Einschränkung für das gesamte Gebiet zu definieren. Eine solche Regel würde implizieren, dass die Aktivität auf dem gesamten Gebiet erlaubt ist. In der Datenlogik entspricht dies der Grundannahme, dass für die auf der Digitize Platform auswählbaren Aktivitäten grundsätzlich gilt: Was nicht verboten ist, ist generell erlaubt. Eine explizite Erfassung ist daher nicht erforderlich.

RL-010 Keine freiwilligen Regeln für offizielle Schutzgebiete

Freiwillige Regeln sind nur für freiwillige Schutzgebiete zulässig, nicht jedoch für gesetzlich geregelte Schutzgebiete. Hiermit wird insbesondere sichergestellt, dass nicht subjektiv „gewünschte“, sondern ausschließlich rechtlich zutreffende Regeln erfasst werden. Dies wird bereits durch die Plattform im Eingabeformular unterbunden.

RL-011 Keine wegbezogenen Regeln für nicht wegegebundene Aktivitäten

Regeln mit räumlichem Bezug auf Wege dürfen nur für Aktivitäten erstellt werden, die tatsächlich auf Wegen stattfinden. Für Aktivitäten wie z. B. Schwimmen oder Zelten, die flächengebunden sind, ist ein Bezug auf Wege sachlich unzutreffend und entsprechend in der Eingabe untersagt.

RL-012 Keine Mindestbreitenangaben bei unpassendem Regelkontext

Mindestbreiten dürfen nur bei Regeln angegeben werden, bei denen sie inhaltlich sinnvoll und fachlich korrekt sind, also als Einschränkung auf Wegen. Bei flächenbezogenen Regelungen oder Verboten ist eine Breitenangabe nicht zulässig, da sie dort keine konkrete Bedeutung hat. minimum_path_width muss zwischen 0,5 und 5,0 liegen.

RL-013 Keine unvollständigen Datensätze

Jede Regel muss alle erforderlichen Komponenten – Aktivität, räumlicher Bezug und Zulässigkeit – vollständig enthalten. Dies gilt auch für optionale Attribute, sofern sie verwendet werden: Wird beispielsweise eine zeitliche Einschränkung angegeben, müssen sowohl ein Startdatum als auch ein Enddatum definiert sein.

Verifikation und Veröffentlichung

VP-001 Manuelle Verifikation beim Speichern für weitreichende Regeln in großen Schutzgebieten

Für große Schutzgebiete (> 5 km²) werden neue oder geänderte weitreichende Verbote nicht automatisch veröffentlicht. Sobald eine solche Regel erstellt wird, prüft und aktiviert das Digitize-Team sie manuell. Falls nötig, kontaktieren wir Sie zur Klärung.

VP-002 Keine öffentliche Sichtbarkeit ohne Verordnung

Regeln werden nur veröffentlicht, wenn für das Schutzgebiet eine Verordnung vorliegt. Wenn keine Verordnung hinterlegt ist, bleiben die Regeln sowohl auf der Website als auch in der API verborgen. So wird sichergestellt, dass alle veröffentlichten Regeln nachvollziehbar und transparent bleiben.