Am Dimberg bei Steinperf

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet "Am Dimberg bei Steinperf" liegt westlich des Dimberges auf bis zu 515 Metern Höhe und gehört zu den Bottenhorner Hochflächen im Gladenbacher Bergland. Es setzt sich aus Teilen des oberen Perftales mit feuchten Auenwiesen, offenen Bergkuppen und –hängen mit kleinflächigen Quellaustritten sowie trockenen, mageren Weiden (Huten) zusammen, welche historisch bis in die 1960er Jahre als Gemeindeweiden genutzt wurden. Wertvolle Hinterlassenschaften der langjährigen Beweidung sind gut erhaltene Magerrasengesellschaften mit Restflächen des stark bedrohten Borstgrasrasens. Ergänzt wird das Naturschutzgebiet von einem ehemaligen offengelassenen Diabas-Steinbruch der mit Grundwasser gefüllt ist. Die vielfältigen Biotope "Am Dimberg bei Steinperf" bilden in ihrer Gesamtheit einen abwechslungsreichen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Hier gedeihen neben zahlreichen anderen botanischen Schätzen beispielsweise streng geschützte Orchideen, das seltene Katzenpfötchen und der Deutscher Ginster. Angezogen von den bunten Wiesen kommt hier eine überdurchschnittlich vielfältige Schmetterlingslebensgemeinschaft vor. Auch einige seltene Heuschreckenarten finden hier einen Lebensraum.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten