Das Betreten des asphaltierten Weges, der über den Damm der Vorsperre führt, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Antrifttalsperre bei Angenrod § 4.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Antrifttalsperre von Angenrod“ umfasst die Wasserflächen der Stausee-Vorsperre mit einem typischen Röhricht-Saum in den Flachwasserbereichen sowie die angrenzenden Wiesen und Hochstaudenfluren. Als Ausgleich für das überstaute Grünland mit seinen Hecken- und Baumstrukturen infolge des Talsperrenbaus, wurde das Gebiet, mit dem Ziel es zu einem attraktiven Brut- und Rastvogelstandort für wasser- und feuchtlandgebunden Vogelarten zu entwickeln, als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Tatsächlich brüten hier seither zahlreiche, zum Teil seltene und streng geschützte Vögel. Von Zugvöglen wird das Gebiet zudem als Rast- platz auf dem Weg in die Sommer- bzw. Winterquartiere aufgesucht.
Das Betreten des asphaltierten Weges, der über den Damm der Vorsperre führt, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Antrifttalsperre bei Angenrod § 4.